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Menschenrechte im Sozialrecht – 5 Minuten
Kritik und Optimismus: 2 grundsätzliche und 2 konkrete Bemerkungen
1. Das Sozialrecht steht heute hier an der Spitze – sicher nicht deswegen, weil
es anfälliger für Rechtsverletzungen sein könnte als andere Rechtsgebiete. Aber es hat die Eigenschaft, in alle Lebensgebiete zunehmend einzudringen, damit auch in alle nachfolgend erwähnten Rechtsgebiete. Für das Soziale wird in unserem Staat mit Abstand das meiste Geld ausgegeben – sodass die Gefahr auch darin bestehen kann, dass immer mehr Personen von menschenrechtlichen Grenzsituationen – nicht nur der Ausgrenzung – betroffen sein könnten. Es ist ein Massenthema z.B. in Jugendhilfe, Situation der Alten und Behinderten.
2. Diesem Sachverhalt steht ein merkwürdiges Defizit gegenüber: der
durchschnittliche Volljurist in Deutschland kennt das Sozialrecht nicht. Es ist nicht Pflichtprüfungsstoff in den Examina. Wenn der Zugang zum Recht aber ein Menschenrecht ist, dann liegt hierin eine große Gefährdung. Weite Bereiche des Sozialrechts werden heute von Nichtjuristen bearbeitet. Das den Juristen (bei allen Ausbildungsdefiziten) unter der Geltung des Grundgesetzes anerzogene Gefühl für die Werte des Anhörungsrechts, der Aktentransparenz, der Information und Beteiligung sowie des Selbstbestimmungsrechts fehlt in weiten Bereichen. Die Gerichte, die korrigieren können, sind heillos überlastet, und in der Anwaltschaft herrscht eine hoffnungslose Unterbesetzung, die auch darauf zurückgeht, dass der Staat ihre Gebühren vorsätzlich auf beschämend niederem Niveau hält. Es sind etwa 1 Prozent der Anwaltschaft Sozialrechtler. Denn die Kräfte sind stark, die aus dem selbständigen Bürger einen betreuten Bürger machen wollen, der keinen Rechtsrat braucht.
3. Der Kläger einer vom BSG am 06.03 letzten Jahres entschiedenen Sache litt
an einer chronisch progredienten multiplen Sklerose. Er beschaffte sich für knapp 1500 EURO ein Medikament mit dem Wirkstoff Tadalafil, welches er zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion benötigte, die von der Sklerose herrührte. Den Betrag machte er bei der Krankenkasse geltend. Die juristisch einfache Antwort war negativ: der Anspruch des Klägers war aussichtlos, weil der Leistungskatalog der Krankenkasse die Leistung nicht vorsah. Aber der Prozessbevollmächtigte des Klägers machte geltend, es seien Art 25 und Art 5 UN-BRK verletzt. Das BSG brauchte 20 Textabschnitte, um sich mit diesem ernsten rechtlichen Argument auseinander zu setzen. Ich habe mir die Frage vorgelegt: hätte ich diesen Einwand erhoben ? Die ehrliche Antwort musste sein: Nein ! Denn mir fehlt die Ausbildung hierzu: zum Materiellen wie zum Verfahrensrechtlichen (es gibt ja auch ein Verfahren zur UN!). Konsequenz für mich: ich muss dringend dazu lernen! Und die Satzungsversammlung muss handeln.
4. Die weit verbreitete Meinung, die Frage der Berufung auf Menschenrechte
stelle sich nur für höchste Instanzen und für Straßburg, ist falsch. Allerdings lässt tief blicken, dass diese Meinung verbreitet ist. Tatsächlich gehört die gesamte Thematik bereits in das unterste und platteste Verwaltungsverfahren. Wird schon der Sachbearbeiter vor Ort mit der UN-BRK konfrontiert, so kann
das höchst fruchtbare Folgen haben. Und: steter Tropfen höhlt den Stein. Zieht erst z.B. die UN in die Amtsstuben ein, kann der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Art 20 GG zur grundgesetzlichen Poesie wird. Es ist unsere Aufgabe als Anwälte, daran zu arbeiten. Sie, Junge Generation der Anwälte, übernehmen Sie die Initiative!!
Hartmut Kilger auf dem Menschenrechtsforum des DAV in Berlin 29.11.2013 Konrad Adenauer Straße 23, 72072 Tübingen info@hartmutkilger.net
H. Wei (Guangxi Teacher’s College, Zhongshan, China), Y. Wang (Zhongshan Univ., China) c∗ -SUPPLEMENTED SUBGROUPS AND p -NILPOTENCY OF FINITE GROUPS* ∗ c -DOPOVNENI PIDHRUPY TA p -NIL \ POTENTNIST \ SKINÇENNYX HRUP A subgroup H of a finite group G is said to be c -supplemented in G if there exists a subgroup K suchthat G = HK and H ∩ K is p
DA DECLARAÇÃO DE INCONSTITUCIONALIDADE DO ART. 273, DO CÓDIGO PENAL OU RECONHECIMENTO DA ATIPICIDADE MATERIAL DO FATO, ANTE A INEXISTÊNCIA DE RESULTADO JURÍDICO Por Bruno Haddad Galvão, Defensor Público do Estado de São Paulo O artigo 273, do Código Penal, foi introduzido pela Lei 9.677, de dois Assim como outras leis, tais como a de n.° 8072/90 e 8930/94, referida lei foi