DEUTSCHER SPORTBUND DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SPORTMEDIZIN und PRÄVENTION ( D E U T S C H E R SP0RTÄRZTEBUND)E.V Liste zulässiger Medikamente Die nachfolgenden Listen beinhalten eine Auswahl erlaubter Medikamente. Deren Gebrauch ist mit den Dopingbestimmungen des IOC und der WADA vereinbar. Bei nationalen und internationalen Wettkämpfen gelten die Regeln des jeweiligen Weltverbandes. Im Zweifelsfall sollte mit dem Verbandsarzt Rücksprache ge- nommen werden.
Die Medikamente sind in verschiedene Gruppen eingeteilt; das Gliederungssche-ma berücksichtigt in erster Linie Leitsymptome bzw. Beschwerden. In jeder Grup-pe sind die Medikamente in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das gleiche Medikament kann in mehreren Gruppen aufgelistet sein.
Die Rote Liste 2001 (Arzneimittelverzeichnis des Bundesverbandes der Pharma- zeutischen Industrie e.V.) ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - Basis dieser Liste zulässiger Medikamente. Von den über 8.000 Präparaten der Roten Liste wurden ca. 6% für diese Liste zulässiger Medikamente ausgewählt. Die Auswahl ist subjektiv und soll hauptsächlich jene Präparate erfassen, die bei Sportlern häufiger zur Anwendung kommen. Die Nennung eines Präparates bedeutet weder Werbung noch Empfehlungen hinsichtlich seiner Wirksamkeit.
Die vorliegende Liste zulässiger Medikamente nennt zur Vorbeugung und Behandlung verschiedener Beschwerden und Erkrankungen beispielhaft die Handelsnamen von erlaubten Medikamenten. Wenn beabsichtigt wird, andere, hier nicht aufgelistete Präparate zu verwenden, sollte gewissenhaft geprüft wer-den, ob alle Bestandteile dieses Präparates auch tatsächlich erlaubt sind. Im Analogieschluß ist es in vielen Fällen möglich, weitere, in dieser Liste nicht aufge-führte Präparate auszuwählen.
In der Roten Liste steht häufig der gleiche Handelsname für mehrere Darrei-chungsformen oder der Hauptname erhält ergänzende Begriffe, wenn es sich um Kombinationen handelt. Wenn alle Darreichungsformen und Kombinationen, die den gleichen Hauptnamen tragen, erlaubt sind, wird lediglich dieser Hauptname genannt. Die Darreichungsform wird genannt, wenn es für das Verständnis wichtig erscheint oder nur bestimmte Darreichungsformen erlaubt sind.
Beispielsweise gibt es elf Präparate mit dem Hauptnamen Bronchicum: - Bronchicum Balsam mit Eukalyptusöl
- Bronchicum Pflanzl. Husten-Stiller
- Bronchicum Husten-Pastillen
- Bronchicum ThymianTropfen Forte
- Bronchicum Inhalat Lösung
- Bronchicum Med.-Bad mit Thymian
In der Liste zulässiger Medikamente ist nur der Hauptname Bronchicum aufge-führt. Daraus kann abgeleitet werden, daß alle neun Präparate erlaubt sind.
Bei einzelnen Gruppen wurden ergänzende Anmerkungen gemacht, um auf Be-sonderheiten hinzuweisen oder Verwechslungen zu vermeiden.
Gruppenverzeichnis Seite 1. Schnupfen 4 2. Augen- und Ohrenbeschwerden 4 3. Bronchitische Beschwerden 5 4. Grippale Infekte, Fieber 5 5. Kopf- und Zahnschmerzen sowie Menstruationsbeschwerden 6 6. Halsschmerzen 6 7. Asthmatische Beschwerden 7 8. Allergien, Heuschnupfen 7 9. Magen- und Darmbeschwerden einschließlich Sodbrennen 8 10. Übelkeit und Erbrechen 9 11. Durchfall und Verstopfung 9 12. Gallen- und Nierenkoliken 9 13. Kreislaufbeschwerden 10 14. Schlafstörungen 10 15. Kontrazeptiva 10 16. Antibiotika 10 17. Hauterkrankungen 11 (z. B. Hautinfektionen durch Bakterien, Viren und Pilze
einschließlich Akne; Juckreiz und Ekzeme; Hämorrhoidenmittel;
18. Akute Verletzungen 12
(siehe auch Muskel- und Gelenkbeschwerden)
19. Muskel- und Gelenkbeschwerden 13
(insbesondere nichtsteroidale Antirheumatika - NSAR)
20. Weitere zur Behandlung orthopädischer Beschwerden 13 eingesetzte Medikamente 21. Vitamin-, Mineral- und Spurenelementpräparate 22. Sog. Immunstimulantien und Immunglobuline 15 23. Impfungen 15 1. Schnupfen (Nasentropfen und -spray)
siehe unter "Allergien, Heuschnupfen"
2. Augen- und Ohrenbeschwerden (Tropfen, Salben) 3. Bronchitische Beschwerden 4. Grippale Infekte, Fieber (Saft, Tabletten, Tropfen) 5. Kopf- und Zahnschmerzen sowie Menstruationsbeschwerden 6. Halsschmerzen (Mund- und Rachentherapeutika) 7. Asthmatische Beschwerden
Glukokortikosteroide nur zur - Salmeterol Inhalation erlaubt: - Terbutalin
Beta-2-Agonisten nur zur Inhalation Verboten in jeder Darreichungsform
Pulver u.a.) erlaubt. Der Gebrauch ist anzeigepflichtig: - Salbutamol
8. Allergien, Heuschnupfen 9. Magen- und Darmbeschwerden einschließlich Sodbrennen 10. Übelkeit und Erbrechen 11. Durchfall und Verstopfung 12. Gallen- und Nierenkoliken 13. Kreislaufbeschwerden Verboten: Agit plus
Dihydergot plus 14. Schlafstörungen 15. Kontrazeptiva 16. Antibiotika
alle Präparate, die ausschließlich Antibiotika enthalten
17. Hauterkrankungen
(z. B. Hautinfektionen durch Bakterien, Viren und Pilze einschl. Akne;
Juckreiz und Ekzeme; Hämorrhoidenmittel, Wundbehandlungsmittel)
18. Akute Verletzungen
(siehe auch Muskel- und Gelenkbeschwerden)
Externa (z. B. Salben): 19. Muskel- und Gelenkbeschwerden
(insbesondere nichtsteroidale Antirheumatika - NSAR)
Vorsicht: 20. Weitere zur Behandlung orthopädischer Beschwerden eingesetzte Medikamente 21. Vitamin-, Mineralstoff- und Spurenelementpräparate 22. Sog. Immunstimulantien und Immunglobuline 23. Impfungen
Impfungen sollten rechtzeitig geplant und nach Möglichkeit in der wettkampffreien
Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention
(Deutscher Sportärztebund) e. V. - Sektion Leistungssport -
Gemeinsame Anti-Doping-Kommission von DSB/NOK
Gemeinsame Anti-Doping-Kommission von DSB/NOK
ADHD TRATTATO CON PICNOGENOLO, ESTRATTO DI CORTECCIA DI PINO MARITTIMO FRANCESE Autori: Jana Trebaticka´, Sona Kopasova´, Zuzana Hradecna´, Kamil Cinovsky´, Igor Skoda´cek, Ja´n Suba, Jana Muchova´, Ingrid Z itn anova´, Iweta Waczul´kova´, Peter Rohdewald, Zdenka Durackova´ Università/laboratorio: Ospedale infantile universitario Facoltà di Medicina, Uni
DE LA PORTADA ¿Hubiera partici pado Bolívar? Sin dudarlo un solo segundo, estamos seguros de que Simón Bolívar jamás se hubiera prestado para apostar el destino de la Patria en unas elecciones organizadas y supervisadas por el imperio español. Para darle soporte fiel a nuestras más absolutas y radicales convicciones, reprodu- cimos aquí el decreto de guerra a muerte contra Esp