ANLAGENArznei- und Heilmittelvereinbarung für
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg
zur Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2008
Anpassungsfaktoren nach § 84 Absatz 2 SGB V für den Bereich der Arznei- und Verbandmittel (unter Berücksichtigung der Anlagen 1 und 2 der Rahmenvorgaben nach § 84 Absatz 7 SGB V – Arzneimittel – für das Jahr 2008 vom 17.09.2007)
Veränderungsfaktor
Bundesausschusses 5. Einsatz innovativer
(indikationsbezogen) 7. Verlagerung zwischen
Leistungsbereichen 8. Wirtschaftlichkeitsreser-
ven / Zielvereinbarungen SUMME +
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg
zur Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2008
Anpassungsfaktoren nach § 84 Absatz 2 SGB V für den Bereich der Heilmittel (unter Berücksichtigung der Ziffer 1 und der Anlage 1 der Rahmenvorgaben nach § 84 Absatz 7 i.V.m. Absatz 8 SGB V – Heilmittel – für das Jahr 2008 vom 30.09.2007)
Veränderungsfaktor
Bundesausschusses 5. Einsatz innovativer
(Nrn. 3-5)
(indikationsbezogen) 7. Verlagerung zwischen
Leistungsbereichen 8. Wirtschaftlichkeitsreser-
ven / Zielvereinbarungen SUMME +
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Anlage 3 zur Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2008
Indikationsbezogene Zielvereinbarungen im Rahmen der Arzneivereinbarung 2008 für die Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2008. 1. Analgetika Um die Versorgung der Patienten mit diesen Schmerzmitteln bei zunehmendem Kostendruck sicherzustellen, ist es notwendig, dort wo es möglich ist, durch Ersatz von kostenintensiven gegen kostengünstige Präparate Kosten einzusparen. Transdermale Applikationsformen Die orale Anwendung von retardiertem Morphin gilt nach der WHO – Leitlinie als Mittel der 1. Wahl zur Behandlung mittlerer bis schwerer, chronischer Schmerzen. Für die in Deutschland ebenfalls oral und retardiert zur Verfügung stehenden Wirkstoffe Oxycodon und Hydromorphon ist eine Überlegenheit zu retardiertem Morphin nicht durch Studien belegt. Auch für die diskutierte bessere Verträglichkeit fehlen randomisierte Untersuchungen (s. Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission d.dt. Arzteschaft 2007). Die fixe Kombination aus Oxycodon und Naloxon (Targin), die der Vorbeugung oder Therapie der Opioid – bedingten Obstipation dienen soll, ist z.Zt. nur mit Phase-I und II-Daten zugelassen („Fast-track“- Verfahren nach § 28 (3) Arzneimittelgesetz). Die Sinnhaftigkeit einer solchen fixen Kombination mit Naloxon wird diskutiert (s. a-t-2006;37: 119-20). In den bisherigen Studien wurde die Umstellung auf Targin nur bei Patienten geprüft, die zuvor auf Oxycodon eingestellt waren. Zur Umstellung von anderen Opioiden wie dem Erstwahlmittel Morphin auf Targin liegen keine Erfahrungen vor. Transdermale Applikationsformen können indiziert sein, wenn Patienten nicht in der Lage sind orale Opioide wie Morphin zu sich zu nehmen. Eine generelle Überlegenheit hinsichtlich der Nebenwirkungen gegenüber oraler Anwendung von retardiertem Morphin ist nicht ausreichend belegt (Empfehlungen zur Therapie von Tumorschmerzen; AVP Sonderheft der Arzneimittelkommission d. dt. Ärzteschaft 2007). Trotz geringerer Ausprägung der Obstipation ist auch hier meist eine begleitende, laxierende Therapie notwendig. Die Verordnung transdermaler Applikationsformen, die gegenüber oraler Applikationsform auch als Generikum viel kostenintensiver ist, sollte auf o.g. Fälle beschränkt bleiben. Fentanyl wird ebenfalls alternativ zur oral-transmukosalen Anwendung angeboten. Aufgrund der geringen klinischen Erfahrung und der hohen Kosten handelt es sich hierbei um ein Reservearzneimittel (s. AT 2005/ Jg.35, Nr.2). Generisches Einsparpotential ist in der Gruppe der Opioide bei den oralen Morphinpräparaten sowie der transdermalen Applikationsformen vorhanden und kann durch Wahl günstiger Generika realisiert werden. a) Opioide Es wird vereinbart, dass die Kosten je DDD der abgeteilten oral bzw. oral-transmukosalen zu verabreichenden und transdermalen Opioide (Morphin ab 60mg, Hydromorphon, Oxycodon, Pentacozin, Fentanyl-Lutschtablette, Fentanyl - und Buprenorphin – Pflaster) (5,50 Euro) um 14 % gesenkt werden sollen. b)Triptane Alle Vertreter der selektiven Serotonin-5-HT1-Agonisten haben ein ähnliches Wirkungsprofil. Unterschiede gibt es in der Pharmakokinetik und damit in der Wirkungsdauer sowie der Häufigkeit des Wiederauftretens von Migräneanfällen.
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Am besten untersucht ist Sumatriptan, das in Dosen von 25 – 100mg oral bei 40 – 70% der Patienten die Beschwerden innerhalb von zwei Stunden lindert (s. hierzu Arzneiverordnungsreport 2006 S. 154ff). Durch Substitution von teuren Analogpräparaten durch günstige Sumatriptangenerika können Kosten eingespart werden. Die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD der oralen Triptane (5,42 Euro) sollen um 11 % gesenkt werden. 2. Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen
a) inhalative Glucocorticoide Um die therapeutischen Verbesserungen im Bereich der Antiasthmatika trotz des Kostendrucks umzusetzen, ist es notwendig noch mehr als bisher Einsparmöglichkeiten zu realisieren. Die beim Asthma bronchiale verwendeten inhalativen Glucocorticoide (Monopräparate) werden weitgehend als therapeutisch äquivalent angesehen. Relevante Unterschiede in der klinischen Wirksamkeit sind nicht belegt (Arzneitherapie 23. Jahrgang Heft 1, 2005). Durch den Einsatz von preisgünstigen Budesonidgenerika, vor allem bei Neueinstellungen, können Kosten gespart werden. Die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD der inhalativen Glucocorticoide ( Budesonid, Ciclesonid, Beclomethason, Fluticason und Mometason jeweils als Monopräparate) (0,66 Euro) sollen um 6 % gesenkt werden. b) inhalative langwirksame Beta-2-Sympathomimetika Die inhalativen langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika werden insbesondere bei Patienten mit nächtlichem Asthma oder häufiger Bedarfsmedikation tagsüber eingesetzt. Der Einsatz sollte leitliniengerecht erfolgen, da es aus Studien Hinweise auf eine Zunahme von Asthmakomplikationen gibt (Arzneimittelbrief Nr. 11, Nov. 2005/Arznei-telegramm 2005, Jg. 36, Nr. 8). Salmeterol-Inhalat entspricht Formoterolfumarat-Inhalat zur Vorbeugung von Asthmaanfällen, auch bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (Arzneimittelkursbuch 2007/2008, S. 2069). Durch den Einsatz von generischem Formoterol können Kosten eingespart werden. Es wird vereinbart, dass bei der Verordnung von langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika generisches Formoterol bevorzugt verordnet werden soll. Der Verordnungsanteil an DDD von generischem Formoterol soll erhöht werden. c) Fixe Kombinationen von inhalativen Glukokortikoiden (ICS) und langwirkenden Betasympathomimetika Zwei der zur Zeit am Markt verfügbaren Kombinationspräparate verursachen ca. 8 Millionen Euro Kosten pro Jahr und sind unter den Top 10 der kostenintensivsten Arzneimittel in Hamburg für 2007 vertreten. Die aktuellen Leitlinien zur Therapie von Asthma der dt. Atemwegsliga e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie empfehlen für mittelgradig persistierendes Asthma (Stufe 3) die Gabe von ICS plus inhalatives langwirkendes Betasympathomimetikum. In den Leitlinien werden zur medikamentösen Therapie zwei verschiedene Behandlungsprinzipien vorgeschlagen:
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg 1. Die Therapie wird initial an einem höheren Schweregrad orientiert.("Step down"- Prinzip). Medikamente bzw. Dosierungen werden dann schrittweise reduziert. 2. Die Therapie wird initial dem aktuellen Schweregrad entsprechend festgesetzt und die Dosis der eingesetzten Präparate wird allmählich bis zum Erreichen der bestmöglichen Symptomkontrolle gesteigert. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kommt in seinem Abschlussbericht „Fixe Kombinationen aus Kortikosteroiden und lang wirksamen Beta-2- Rezeptoragonisten zur inhalativen Anwendung bei Patienten mit Asthma bronchiale" (Stand 30.03.2007) zu folgendem Ergebnis: „Der Zusatznutzen einer fixen inhalativen Kombination von Fluticason und Salmeterol gegenüber der freien inhalativen Kombination beider Substanzen hinsichtlich patientenrelevanter Therapieziele ist bei Jugendlichen und Erwachsenen nicht belegt ." „Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist ein Unterschied im Nutzen der fixen inhalativen Kombination von Budesonid und Formoterol gegenüber der fixen inhalativen Kombination von Salmeterol und Fluticason nicht belegt. Es ist von einer gleichen Wirksamkeit dieser fixen Kombinationen im Vergleich zur Gabe der Einzelkomponenten auszugehen. Für diese Kombinationen ist der Komponentennachweis erfüllt. Allerdings ist die wünschenswerte Flexibilität bei der Wahl der Dosierung der Einzelkomponenten schwieriger umzusetzen (s. AVR 2007; S. 484). Der Einsatz der Kombinationspräparate soll leitliniengerecht erfolgen, d.h. so wenig Medikation, wie zur bestmöglichen Asthmakontrolle nötig. 3. Mittel mit Wirkung auf das Renin – Angiotensin – System
Die generelle Überlegenheit der Sartane gegenüber den deutlich günstigeren, generisch verfügbaren ACE Hemmern ist laut Studienlage entsprechend der jeweiligen Indikation nicht belegt (s. auch Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission d. dt. Ärzteschaft – Arterielle Hypertonie – 2004). Unstrittig ist der Einsatz der Sartane z.B. im Falle von Unverträglichkeitsreaktionen bei der Therapie mit ACE Hemmern, die bei ca. 10 – 15% der Patienten auftritt (Literaturwerte). Die Verordnungszahlen deuten allerdings im Bereich der Kombinationspräparate auf einen höheren Einsatz hin. a) Mono - undKombinationspräparate Die Vertragspartner vereinbaren, dass das Verhältnis der verordneten Packungen von ACE- Hemmern (Mono – und Kombinationspräparate) zu den Sartanen (Mono und Kombinationspräparate) 80 : 20 betragen soll. b) Monopräparate Die Vertragspartner vereinbaren, dass die durchschnittlichen Kosten je DDD der ACE – Hemmer und Sartane (nur Monopräparate/ohne Captopril) (0,20 Euro) nicht ansteigen sollen. c) Aliskiren Aliskiren (Rasilez) ist der erste neu zugelassene Renin-Inhibitor zur Behandlung der Hypertonie. Derzeit sind allerdings noch keine klinischen Vorteile gegenüber den ACE-Hemmern oder den Angiotensin-1-Rezeptorantagonisten erkennbar (Neue Arzneimittel, Ausgabe 10/2007, DAZ). Der Einsatz dieses kostenintensiven Präparates sollte kritisch geprüft werden.
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg 4. Kardioselektive Betarezeptorenblocker Die klassischen kardiovaskulären Indikationen der beta 1 – selektiven Betablocker sind arterielle Hypertonie und koronare Herzkrankheit. Für diese Indikationen sind die meisten Wirkstoffe dieser Gruppe zugelassen . Für die Behandlung der chronischen Herzinsuffizienz sind von den reinen beta 1 – selektiven Betablockern nur Metoprolol, Bisoprolol und Nebivolol zugelassen. Der Arzneiverordnungsreport 2006 schlägt Bisoprolol als Leitsubstanz für die o.g. wichtigsten kardiovaskulären Indikationen der Betablocker vor. Durch die Substitution von teuren Analogpräparaten durch preisgünstige Bisoprololgenerika und den Einsatz günstiger Atenololpräparate (nur: Hypertonie und koronare Herzkrankheit!) kann ein relevantes Einsparpotential realisiert werden (s. AVR 2006 S. 127ff.). Carvedilol ist ein nichtselektiver Betarezeptorenblocker, allerdings mit überwiegender Betarezeptorenblockade. Ebenso wie Bisoprolol und Metoprolol in Retard - Formulierung gilt für Carvedilol der lebensverlängernde Nutzen bei Herzinsuffizienz als erwiesen. Ob eines der in der Herzinsuffizienztherapie nachweislich wirksamen und etablierten Betablockerregime den anderen überlegen ist, bleibt nach wie vor zu prüfen. Derzeit gibt es dafür keine hinreichende Evidenz (s. blitz-a-t 7. Juli 2003). Der Einsatz dieses kostenintensiveren Betablockers ist daher sorgfältig abzuwägen. Es wird vereinbart, dass die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD der oralen Darreichungsformen der beta1- selektiven Betablocker (0,36 Euro) um 17 % gesenkt werden sollen. 5. Nitrate Langwirkende Nitrate erhöhen die Belastungstoleranz und lindern die Symptome von Patienten mit Angina-pectoris-Anfällen. Nach den Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der dt. Ärzteschaft (2004b) sind sie aber nur Mittel zweiter Wahl nach Betablockern, da eine Reduktion klinischer Endpunkte nicht nachgewiesen wurde. Es gibt keine klinischen Studien, die eine Überlegenheit eines bestimmten Langzeitnitrats nachgewiesen haben (Arzneiverordnungsreport 2006 S. 141ff). Die von den Vertragspartner ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD (orale Darreichungsformen und TTS) der langwirkenden Nitrate (0,27 Euro) sollen um 6 % gesenkt werden. 6. Antidiabetika Insuline
Um die wachsende Anzahl an Diabetikern weiterhin ausreichend arzneilich versorgen zu können, ist es erforderlich, dort wo es medizinisch und pharmakologisch möglich ist, kostengünstig zu therapieren. a) Kurzwirksame Insuline „Derzeit gibt es keine Belege für eine Überlegenheit kurzwirksamer Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin bei der Behandlung von erwachsenen Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1. Die Aussagekraft und das Design bisher verfügbarer Studien sind unzureichend und lassen keine Rückschlüsse auf die meisten patientenrelevanten Therapieziele wie die Verminderung von Folgekomplikationen oder die Gesamtsterblichkeit zu. Bei Kindern und Jugendlichen ist der Nutzen mangels Daten unklar. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), den die Kölner
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Wissenschaftler am 6. Juni 2007 veröffentlicht haben.“ (Pressemitteilung des IQWIG vom 6.06.2007) Das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWIG) hatte bereits 2005 in seinen Abschlussbericht über kurzwirksame Analoginsuline festgestellt, dass keine überzeugenden Belege für eine Überlegenheit kurzwirksamer Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin hinsichtlich patientenrelevanter Therapieziele bei der Behandlung des Typ 2 Diabetes bestehen. Daraufhin hat der gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass kurzwirksame Insulinanaloga für Typ 2 Diabetiker grundsätzlich nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind (Arzneiverordnungsreport 2006 S. 372 ff.). Durch den bevorzugten Einsatz der kurzwirksamen Humaninsuline anstelle der o.g. Analoginsuline und hierbei unter besonderer Berücksichtigung preisgünstiger (Human-) Insuline können Kosten eingespart werden. Es wird vereinbart, dass die von den Vertragspartner ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD der kurzwirksamen Insuline (1,36 Euro) um 7 % gesenkt werden sollen. Dabei sollte die Anzahl der verordneten DDD der preisgünstigen (unterhalb des Festbetrages) kurzwirksamen Humaninsuline mindestens 15 % betragen.
für kurzwirksame Preisvergleichsliste Humanisuline
Preise lt. Ifap 15.09.07 b)Längerwirksame Insuline
Die längerwirksamen Insulinanaloga sind im Vergleich zu den konventionellen längerwirksamen Humaninsulinen erheblich teurer. Klinisch relevante Vorteile gegenüber herkömmlichen Verzögerungsinsulinen sind nicht belegt. Schutz vor diabetischen Folgeerkrankungen ist nur für Humaninsulin nachgewiesen (Arzneimittelkursbuch 2007/2008 S. 181).
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Durch entsprechende Substitution, strenge Indikationsstellung und den Einsatz preisgünstiger Humaninsuline können auch hier Kosten gespart werden. Es wird vereinbart, dass die durchschnittlichen Kosten je DDD der längerwirksamen Insuline (1,45Euro) um 3 % gesenkt werden sollen. Dabei sollte der Anteil der verordneten DDD der preisgünstigen (unterhalb des Festbetrages) Humaninsuline mindestens 15 % betragen. Preisliste längerwirkender Humaninsuline
Insulin-Isophan Humulin Basal Nph F Pen ISU
Preisangaben für langwirkende Insulinanaloga
Die Preislisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Preise sind der ifap Liste vom 15.09.07 entnommen Abk. V. Zam – Zylinderampullen ILO – Injectionslösung Amp – Ampullen ISU - Injectionssuspension SUS – Suspension .
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg c) Orale Antidiabetika Sulfonylharnstoffe Weitere Einsparmöglichkeiten bei den Antidiabetika ergeben sich durch den Einsatz preisgünstiger Glibenclamid-Generika. Es wird vereinbart, dass die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD von Glimepirid und Glibenclamid (0,22 Euro) nicht ansteigen sollen. Glitazone In zwei kontrollierten klinischen Langzeitstudien wurde für Rosiglitazon (Avandia) ein erhöhtes Frakturrisiko festgestellt. Diese Feststellung ließ sich anhand des Wirkmechanismus plausibel erklären (blitz-a-t 21.2.07/Arzneitelegramm). Die Fachinformation zu Avandia enthält seit Beginn diesen Jahres den Hinweis auf dieses erhöhte Frakturrisiko, das als häufige Nebenwirkung eingestuft wurde.(Fachinformation Avandia Stand: Januar 2007). Auch für Pioglitazon (Actos) wurde ebenfalls ein erhöhtes Frakturrisiko festgestellt, sodass der Verdacht nahe liegt, dass es sich um einen Klasseneffekt der Glitazone handelt (Arznei-telegramm 2007/Jg.38, Nr. 4). Eine im Juni 2007 publizierte Metaanalyse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gabe von Rosiglitazon das Risiko eines Herzinfarktes erhöht. Dieses Ergebnis wurde und wird seitdem kontrovers diskutiert (s. hierzu a-t 2007; 38: 91-2). Die Emea hat verfügt, dass die Fachinformationen von Avandia, Avandamet und Avaglim auf die Kontraindikation für Rosiglitazon bei Patienten mit akutem, koronarem Syndrom (ACS) hinweisen müssen (Pressemitteilung der Emea v. 24. Jan. 08). Die Vertragspartner vereinbaren, dass bei der Verordnung von Glitazonen das Verhältnis von Kosten, Nutzen und Risiko kritisch geprüft werden soll. Der Verordnungsanteil der Glitazone an verordneten DDD (im Verhältnis zur Gruppe der oralen Antidiabetika) soll 3,7 % nicht übersteigen. 7.Mittel bei Säure bedingten Erkrankungen Um eine ausreichende Versorgung der Patienten zu gewährleisten, ist es notwendig, auch in dieser Gruppe Einsparpotentiale zur realisieren. Dies soll erreicht werden durch die korrekte Indikationsstellung bei der Verordnung von Protonenpumpenhemmern sowie durch die Verordnung von möglichst preisgünstigen Protonenpumpenhemmern. In der derzeit gültigen Anlage 6 (Protonenpumpeninhibitoren) der Arzneimittelrichtlinien ist festgelegt, dass die Behandlung von Refluxbeschwerden mit negativem endoskopischen Befund nicht routinemäßig mit Protonenpumpenhemmern behandelt werden sollten. Hier stehen gerade bei gelegentlich auftretenden oder leichteren Refluxbeschwerden mit negativem endoskopischen Befund als kostengünstige Alternative die Antazida und H2-Antagonisten zur Verfügung. „Alle Protonenpumpeninhibitoren (PPI) sind bei der gastroösophagealen Refluxkrankheit (GERD) bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit gleichwertig. Hinsichtlich Nebenwirkung und Interaktionen
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg bestehen nur geringe und klinisch nicht relevante Unterschiede. PPI unterliegen der Festbetragsregelung. Omeprazol-Generika sind je nach Dosierung und Behandlungsdauer bis zu 40 % günstiger als der Festbetrag. Die aktuelle Studienlage bietet keinen Grund, das teure Pantoprazol zu verordnen.“ (Wirkstoff aktuell, Ausgabe 03/2007, Stand: 20. April 2007) Es wird vereinbart, dass der Generikaanteil am generikafähigen Ausgabenvolumen für die Protonenpumpeninhibitoren gehalten werden soll. Die Anzahl der DDD an Protonenpumpenhemmern (auf Basis der DIMDI DDD 2007) soll nicht gesteigert werden. 8. Lipid senkende Mittel a) Statine Damit auch weiterhin trotz des entstehenden Kostendrucks die Patienten ausreichend versorgt werden können, müssen Einsparpotentiale möglichst konsequent umgesetzt werden. Der therapeutische Nutzen der CSE – Hemmer zur Prophylaxe kardiovasculärer Ereignisse bei gefährdeten Patienten ist in zahlreichen Langzeitstudien bei unterschiedlichen Risikopopulationen belegt. Die einzelnen Statine sind weitgehend in ihrer Wirksamkeit vergleichbar, so dass nach der Kosten/Nutzen – Relation für die allgemeine Therapie ein günstiges Simvastatin – Generikum das Mittel der Wahl darstellt (zur Vergleichbarkeit der Statine s. auch Stellungnahme d. Gemeinsamen Bundesausschuss/Dez.2004). Durch weiter steigenden Einsatz der günstigeren Generika der Referenzsubstanz Simvastatin und durch Umstellen der Patienten von höherpreisigen Statinen auf die Referenzsubstanz, können die Kosten gesenkt werden. Es wird vereinbart, dass die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD der Statine (0,24 Euro) um 16 % gesenkt werden sollen. b) Ezetimib
In Hamburg ist die Zahl der Verordnungen von 2.875 im ersten Quartal 2005 auf 4.044 im dritten Quartal 2006 gestiegen. Damit verbunden ist eine Erhöhung der Bruttokosten von 417.000 Euro auf 680.000 Euro. Die Tagestherapiekosten für eine Behandlung mit Ezetimib lagen in 2005 bei 1,64 Euro für Ezetrol und 1,26 Euro für Inegy. Eine Therapie mit einem Simvastatin- Generikum verursachte dagegen pro Tag lediglich Kosten in Höhe von 0,34 Euro. „Bei der Auswahl eines Lipidsenkers gehört ein nachgewiesener Überlebensvorteil neben Preis und Nebenwirkungsprofil zu den wichtigsten Kriterien. Dieser ist für Ezetimib im Gegensatz zu den gut geprüften Statinen wie Simvastatin, Pravastatin und Atorvastatin bisher nicht belegt. Auch die Langzeitsicherheit des erst kürzlich eingeführten Cholesterinresorptionshemmers lässt sich derzeit nicht hinreichend abschätzen.“ (Wirkstoff Aktuell, Ausgabe 03/2003, Stand 11. August 2003) Das Arzneimittelkursbuch 2007/2998 (s. 361) beurteilt Ezetimib als Mittel der Reserve. Aus diesen Gründen soll die freie oder fixe Kombination eines Statins (zur Wahl des Statins s.o.) mit Ezetimib erst bei Verfehlen der risikoadaptierten Zielwerte bei einer Statintherapie oder bei Unverträglichkeit eins Statins erfolgen (Zulassungsindikationen: Hypercholesterinämie, wenn Statin allein nicht oder nicht ausreichend wirkt; homozygote familiäre Hypercholesterinämie; Statinunverträglichkeit) 9. Calciumkanalblocker
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Die Hauptgruppe bilden die Calciumantagonisten vom Dihydropyridin – Typ. Beurteilungen zufolge gibt es keine ausreichenden Belege dafür, dass einzelne Wirkstoffe der Dihydropyridine aufgrund von pharmakodynamischen oder pharmakokinetischen Eigenschaften in der Behandlung der essentiellen, arteriellen Hypertonie und Angina pectoris generell therapeutisch überlegen wären. Ausnahme ist das nichtretardierte Nifedipin, das aufgrund seiner pharmakokinetischen Eigenschaften klinisch relevante Nachteile hat (Hinweis zu Calciumantagonisten vom Dihydropyridin – Typ; Anlage 6 der Arzneimittel-Richtlinien). Ohne Qualitätsverlust in der Therapie kann also bei diesen Indikationen auf günstige generische Wirkstoffe bzw. Präparate zurückgegriffen werden. Es wird vereinbart, dass die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD der oralen Darreichungsformen der langwirkenden Dihydropyridine (0,16 Euro) um 26 % gesenkt werden sollen. 10.Antidepressiva Große Metaanalysen z.B. der Cochrane Collaboration haben keinen generellen Wirksamkeitsunterschied zwischen den herkömmlichen tricyclischen Antidepressiva (z.B. Amitriptylin) und den neueren Antidepressiva (z.B. Citalopram, Paroxetin) feststellen können (s. AVR 2006, S. 825 ff.). Somit kann nicht von einer generellen Überlegenheit der neueren Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren gegenüber den älteren klassischen Antidepressiva ausgegangen werden. Zur Auswahl des optimalen Arzneimittels für den einzelnen Patienten sind vielmehr folgende Faktoren entscheidend: individuelle Verträglichkeit (Interaktionspotential), Überdosierungssicherheit, Ansprechen in einer früheren Krankheitsepisode, Handhabbarkeit, Anwendungserfahrung, Komorbidität und Komedikation, Patientenpräferenzen und Kosten (s. hierzu Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission d. dt. Ärzteschaft „Depression“, 2006). In den vergangenen Jahren sind eine Reihe neuerer Antidepressiva wie beispielsweise Reboxetin (z.B. Solvex) Mirtazapin (z.B. Remergil), Venlafaxin (Trevilor) und Duloxetin (Cymbalta) auf den Markt gekommen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beurteilt in ihren Therapieempfehlungen die älteren sogenannten „Trizyklika“, die selektiven Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren (z.B. Citalopram),Reboxetin, Venlafaxin, Duloxetin und Mirtazapin als ähnlich antidepressiv wirksam (Therapieempfehlungen der AkdÄ, Depression, 2. Auflage 2006). Den Ausführungen des Arzneimittelkursbuches 2007/2008 zufolge, werden die letztgenannten Wirkstoffe als „Variante ohne besonderen Stellenwert“ (Duloxetin, Venlafaxin, Reboxetin – S. 1899, S. 1933; S. 1925) und „umstrittenes Therapieprinzip“ (Mirtazapin – S. 1918) eingeschätzt. Der Einsatz dieser kostenintensiven Wirkstoffe ist deshalb sorgfältig abzuwägen. Durch Verordnung günstiger generischer Wirkstoffe können Kosten eingespart werden. Es wird vereinbart, dass die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD der Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren (SSRI) (0,55 Euro) um 5 % gesenkt werden sollen. 11.Nichtsteroidale Antirheumatika und Antiphlogistika (inkl. Coxibe)
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat Empfehlungen zur Anwendung von allen Cox-2-Hemmern veröffentlicht (1/05 in Arzneiverordnung in der Praxis Bd. 32, Ausgabe1, Jan.05). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Coxibe nur für die kurzfristige Anwendung von Patienten zu vertreten sind, die ein nachgewiesenes erhöhtes Risiko für gastrointestinale Nebenwirkungen haben und die weder zu den kardiovaskulären Risikopatienten zählen, noch unmittelbar vor oder nach einem operativen Eingriff sich befinden.
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Im Arznei - telegramm wird gar die Marktrücknahme aller Cox-2-Hemmer wegen negativer Nutzen – Schadens – Bilanz gefordert (2/2005 AT S.22). Die Vertragspartner vereinbaren, dass sich die Verordnung der Coxibe streng nach o.g. Therapieempfehlungen richten soll und dass der Verordnungsanteil an verordneten DDD für Coxibe nicht größer als 1 % betragen soll. 12. Osteoporosemittel a) Bisphosphonate Bisphosphonate haben gut belegte und vergleichbare Effekte bei der Sekundärprophylaxe der manifesten Osteoporose mit vorrangegangenen Frakturen und werden daher in den maßgebenden Leitlinien als Mittel erster Wahl empfohlen (Arzneimittelkommission d. dt. Ärzteschaft 2003, National Institute for Health and Clinical Excellence - NICE – 2005a). Für die Primärprophylaxe ist nach den aktuellen Leitlinien eine differenzierte Risikoermittlung Vorrausetzung (s. hierzu Arzneiverordnungsreport 2006 S. 129ff). Durch die bevorzugte Verordnung der generisch zur Verfügung stehenden Alendronsäure können Kosten eingespart werden. Die Vertragspartner vereinbaren, dass die durchschnittlichen Kosten je DDD von Alendronsäure (Tagesdosis 10mg/Wochendosis 70 mg) und Risedronsäure (Tagesdosis 5mg/Wochendosis 35 mg) (1,23 Euro) um 7 % gesenkt werden sollen. b.)Teriparatid Bei Teriparatid (Forsteo) handelt es sich um ein Mittel der Reserve zur Behandlung der manifesten (nach Wirbelkörperfraktur) Osteoporose bei postmenopausalen Frauen. Der Therapiehinweis des gemeinsamen Bundesausschusses (Anlage 4 der Arzneimittelrichtlinien) bewertet dieses kostenintensive Mittel als in der Regel unwirtschaftlich, Nur unter folgenden kumulativ vorliegenden Bedingungen wäre eine Verordnung zu rechtfertigen: 1. Vorliegen einer manifesten Osteoporose mit mindestens 2 neuen Frakturen in den letzten
18 Monaten und
2. kein ausreichendes Ansprechen auf eine direkte und adäquate Vorbehandlung über
3. nach Absetzen der Bisphosphonatbehandlung aufgrund von Unverträglichkeiten ( z.B.
ösophagale Ulcera, Erosionen oder Skrikturen oder entsprechende schwere gastrointestinale Symptome) oder
4. bei Kontraindikationen oder Unverträglichkeiten gegen Raloxifen
Die Behandlung darf max. 18 Monate dauern und sollte unter Berücksichtigung der Relation von Nutzen und Risiko erfolgen. Für eine ausreichende Calcium - und Vitamin D –Aufnahme ist während der Behandlung zu sorgen. Die Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Osteoporosetherapie ist unwirtschaftlich. 13. Systemische Glucocorticoide Systemische Glucocorticoide werden überwiegend zur Entzündungshemmung und Immunsuppression eingesetzt. Prednisolon gilt als Mittel der Wahl mit hohem Bewährungsgrad für Glucocorticoid- Indikationen (Arzneimittelkursbuch 2004/2005). Außerdem hat Prednisolon gegenüber seinem Prodrug Prednison pharmakokinetische Vorteile, weil es bereits die aktive Wirkform darstellt. Dies führt zu einem schnelleren Wirkungseintritt und damit zu einem Vorteil in der akuten
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Therapieindikation. Für das kostenintensivere Methylprednisolon sind keine wesentlichen therapeutischen Unterschiede dokumentiert (Arzneiverordnungsreport 2006 S. 547ff). „Fluorierte Glucocorticoide eignen sich nicht zur Dauerbehandlung, weil sie wegen intensiverer Rezeptorbindung die endogene Rhythmik der Nebennierensekretion langzeitig unterdrücken und ihre eiweißkatabolen sowie zentralnervösen Störwirkungen ausgeprägter sind. Sie sind jedoch angezeigt, wenn eine längerfristige Suppression der Nebennierenrinde sinnvoll ist“ (Arzneimittelkursbuch 2004/2005). Aus diesem Grund ist bei fluorierten Glucocorticoiden auf eine strenge Indikationsstellung zu achten. Es wird vereinbart, dass die von den Vertragspartnern ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD (0,33 Euro) der oralen systemischen Glucocorticoide um 9 % gesenkt werden sollen. 14. Selektive alpha 1 – Rezeptorenblocker Selektive alpha1-Rezeptorenblocker können indiziert sein zur Behandlung von Miktionsstörungen bei benigner Prostatahyperplasie. Es handelt sich dabei um die Wirkstoffe Doxazosin, Alfuzosin, Terazosin und Tamsulosin. Ausreichend lange Eliminationshalbwertzeiten und galenische Retardierung erlauben heute bei allen Substanzen eine tägliche Einmaldosierung. Von einer vergleichbaren Wirksamkeit der o.g. Substanzen zur symptomatischen Behandlung der PHP kann ausgegangen werden (s. AVR 2006 S. 927ff). Durch die Verordnung von generisch verfügbaren Wirkstoffen können Kosten eingespart werden. Die von den Vertragspartner ermittelten durchschnittlichen Kosten je DDD (0,47 Euro) sollen um 15 % gesenkt werden. 15. Biosimilar: Ein Biosimilar ist ein neues biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel, für das der Hersteller aufgrund seiner vergleichbaren Wirkung und Qualität zu einem bereits zugelassenen biotechnologischen Arzneimittel (Refenzprodukt) die Zulassung beantragt hat. Nachfolgepräparate so komplexer Moleküle wie Somatotropin oder Epoetin alfa werden von der zuständigen europäischen Arzneimittelbehörde (EMEA) in einem umfassenden Zulassungsverfahren auf eine vergleichbare pharmazeutische Qualität, Sicherheit und klinische Effektivität geprüft. Dieses Verfahren ist sehr viel umfangreicher und anspruchsvoller als die Vorgehensweise bei der Zulassung üblicher Generika a) Somatropin: Die EMEA hat die vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend bewertet, dass Omnitrope® und das Referenzarzneimittel Genotropin® hinsichtlich klinischer Effektivät und Sicherheit vergleichbar sind und daher die Nutzen-Risiko-Bewertung für die beanspruchten Indikationen positiv ausfällt. Durchgreifende sachliche Argumente gegen die Anwendung von Omnitrope in den zugelassenen Indikationen sind nicht ersichtlich. Der um ca. 25% niedrigere Preis gegenüber Originalpräparaten spricht vielmehr auch unter Berücksichtigung der gleich hohen Qualität für seine Verordnung. Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Somatropinhaltigen Biosimilars einen Verordnungsanteil an verordneten DDD im Verhältnis zu den Erstanbieterpräparaten von mindestens 10 % haben sollen. b) Erythropoetin
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Die amerikanische Zulassungsbehörde (FDA) hat am 9.3.07 in einem dritten Hinweis in kurzer Folge nachdrücklich vor dem Einsatz Erythropoetin stimulierender Substanzen bei Patienten mit Tumoranämie gewarnt, die keine Chemotherapie oder Radiatio erhalten. Vor diesem Hintergrund möchten wir eindringlich darauf hinweisen, dass Erythropoetin stimulierende Substanzen nicht zur Behandlung eines Fatigue-Syndroms bei Krebspatienten zugelassen sind. Bei Einsatz Erythropoetin stimulierender Substanzen in zugelassenen Indikationen empfiehlt die amerikanische Zulassungsbehörde generell einen Hb-Wert von 12 mg/dl (7,4 mmol/l) nicht zu überschreiten. „Bei der Korrektur der renalen Anämie sollten keine „normalen„ Hämoglobinwerte angestrebt werden, da dadurch nicht nur Vorteile, sondern im Gegenteil höhere kardiovaskuläre Risiken für den Patienten entstehen können. Die gängige Praxis mit einem Zielwert zwischen 10,5 und 11,5 g/dl wird durch Untersuchungen gestützt.“ ( Arzneiverordnungen in der Praxis – Band 34- Ausgabe 2 – April 2007) Die K/DOQI Leitlinien 2006 der National Kidney Foundation in den USA empfehlen einen Zielbereich von 11 – 12 mg/dl. Nach Ablauf des Patentschutzes für Erythropoetin und auf Basis der von der EMEA erlassenen Richtlinien für ähnliche biologisch-medizinische Produkte, die rekombinantes Erythropoetin enthalten (sogenannte Biosimilars), wurden von einigen Generikahersteller Erythropoetine auf den Markt gebracht. Durch konsequente Einstellung auf Biosimilars können erhebliche Kosten eingespart werden. Es wird vereinbart dass der Verordnungsanteil an verordneten DDD der erythropoetinhaltigen Biosimilars im Verhältnis zu den Erstanbieterpräparaten mindestens 20% betragen soll. 16. niedermolekulare Heparine Hauptanwendungsgebiet der niedermolekularen Heparine ist die peri- und postoperative Primärprophylaxe sowie die Behandlung tiefer Venenthrombosen. Für diese Indikationen haben direkte klinische Vergleichsstudien eine vergleichbare klinische Wirksamkeit der verschiedenen niedermolekularen Heparine gezeigt, während es für andere Indikationen mehr Studien gibt, die eine Anwendung von Enoxaparin unterstützen (White u. Ginsberg 2003). Aus diesem Grunde wird Enoxaparin als Leitsubstanz für die Substitution teurer Analogpräparate aus der Gruppe der niedermolekularen Heparine definiert. (s. AVR 2006 S.138/139) Durch die bevorzugte Verordnung von Enoxaparin-haltigen Präparaten können in Abhängigkeit von Indikation, Dosierungen und Dauer der Behandlung Kosten eingespart werden. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der prozentuale Anteil der verordneten DDD von Enoxaparin (unter Beachtung o.g .Kriterien für den Kostenvergleich) erhöht werden soll. 17. Blutzuckerteststreifen Die Vertragspartner vereinbaren, dass die unten aufgeführten Angaben zur Verordnungshäufigkeit von Blutzuckerteststreifen berücksichtigt werden sollen. Verordnungshäufigkeit von Blutzuckerteststreifen
Intensivierte Insulintherapie nach Bedarf, in der Regel 4-6 Pumpentherapie Teststreifen pro Tag;d.h.400 Bei insulinpflichtigem Gestations- bis max. 600 Teststreifen pro
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Diabetes Quartal Typ 2 Diabetiker mit oraler Therapie in der Regel keine BZ – Test- oder mit oraler Therapie und Insulin streifen; sonst nach Bedarf 50- 100 Teststreifen pro Quartal Konventionelle Insulintherapie Typ 2 Diabetiker nach Bedarf, 150 – max. 200 Teststreifen pro Quartal Typ 1 Diabetiker nach Bedarf, max. 400 Test- Streifen pro Quartal Neu – und Ersteinstellung sowie in der Regel ca. 250 Test- Therapieumstellung auf Insulin streifen für 6 Wochen Die Prüfgremien sind gehalten, die o.g. Verordnungshinweise im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu beachten. 18. Atypische Neuroleptika Neuere sogenannte atypische Neuroleptika stellen mit ca. 10 Mill. Euro pro Jahr einen deutlichen Kostenanteil in Hamburg dar. Atypische Neuroleptika werden hauptsächlich zur First-Line-Therapie der akuten schizophrenen Episode angewandt. Diese Priorisierung in der medikamentösen Behandlung der Schizophrenie wird von der Behandlungsleitlinie der dt. Gesellschaft für Psychatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) gestützt (s. S3 Praxisleitlinie d. DGPPN). Nachdem Studien wie z.B. die CATIE–Studie oder die CUtlASS 1–Studie diese Überlegenheit in der Therapie im Vergleich zu älteren hochpotenten Neuroletika wie z.B. Perphenazin oder Haloperidol nicht bestätigen konnten, wird in Fachkreisen darüber diskutiert, ob die angenommene therapeutische Überlegenheit der „Atypika“ durch die wissenschaftliche Evidenz ausreichend belegt wird. Kritiker gehen davon aus, dass in den Studien in der Vergangenheit die durch zu hohe Dosierung der älteren Neuroleptika entstandenen Aussagen zur besseren Verträglichkeit der „Atypika“ zu relativieren sind. Unbestritten ist, dass auch die neueren Substanzen erhebliche Nebenwirkungen z.B. im Bereich des metabolischen Syndroms haben können und dass im Behandlungsfall die Risiken aller möglichen Nebenwirkungen berücksichtigt werden müssen (s. hierzu Psychatr. Prax. 2007 jan;34(1):46-9). In den Fokus der Aufmerksamkeit fällt diese Diskussion vor allem aufgrund des hohen Kostenunterschieds von älteren hochpotenten Wirkstoffen wie z.B. Haloperidol und neueren sog. Atypika wie z.B. Quetiapin. Fachlicher Konsens ist allerdings, dass die Wahl des Neuroleptikums sich in erster Linie an den individuellen therapeutischen Erfordernissen des einzelnen Patienten orientieren muss. Zur Diskussion gestellt wird allerdings der Absolutheitsanspruch der „First-Line-Therapie“ in Bezug auf seine wissenschaftliche bzw. therapeutische Evidenz.
Bei der Auswahl eines Neuroleptikums sollte auf bestehende Preisunterschiede hauptsächlich vor dem Hintergrund ausgelaufener Patente geachtet werden. Wurde medizinisch/therapeutisch entschieden, dass Olanzapin oder Risperidon das Mittel der Wahl für den zu behandelnden Patienten darstellt, sollten entsprechende Generika bevorzugt verordnet werden.
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Die Vertragspartner vereinbaren, dass die entsprechenden Verordnungsanteile der verordneten DDD der Olanzapin- bzw. Risperidon - haltigen Generika 50% im Verhältnis zu den DDD der jeweiligen Originalpräparate betragen sollen.
Anlagen – Arznei- und Heilmittelvereinbarungen 2008 KV Hamburg Anmerkungen: Die Vertragspartner verpflichten sich, den Ärzten die notwendigen Informationen zur Umsetzung der obigen Zielvereinbarungen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzungen für den Austausch von Präparaten ist die im Einzelfall zu prüfende medizinische Unbedenklichkeit dieser Maßnahme Die gesetzten Ziele (Kosten/DDD) sind so gewählt, dass Spielraum für individuelle Therapieentscheidungen besteht. Die oben verwendeten Daten beruhen auf den Frühinformationsdaten des 1. Halbjahres 2007. Grundlage der Berechnungen ist die vom DIMDI herausgegebene amtliche Fassung des ATC Index mit DDD Angaben für Deutschland im Jahr 2007 (Stand 1. Januar 2007). Preisänderungen der Arzneimittel werden entsprechend berücksichtigt. Sofern die Anzahl der DDD über alle vereinbarten Indikationsgruppen je Praxis im Verhältnis zu den Fallzahlen trotz Erreichung der Verordnungsziele um mehr als 10% ansteigt, soll die Arbeitsgruppe nach § 2 Abs. 3 einen Hinweis auf Mengenausweitung an den Prüfungsausschuss geben, der in einem durchzuführenden Prüfverfahren nach § 106 SGB V entsprechend berücksichtigt werden kann. Bezüglich der im Rahmen der Zielfeldprüfungen zu berücksichtigenden Rabatte wird für das Jahr 2008 durch die Prüfungsstelle (praxisbezogen) ein pauschalierter Abzug in Höhe von 14,15 % auf alle zielfeldprüfungsrelevanten Verordnungskosten vorgenommen. Anlässlich der Richtgrößenvereinbarung 2009 werden die Partner dieser Vereinbarung die Berücksichtigung von Rabatten erneut verhandeln.
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