Merkblatt mrsa-hygieneplan ambulant-pflegerisch-aerztliche…

LANDKREIS CLOPPENBURG
Ansprechpartnerin:
DER LANDRAT
Telefonnummer:
04471/15-273
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) Hygieneplan MRSA in der ambulant-pflegerischen
1.1 Allgemeine Maßnahmen

1.1.1 Alle Mitarbeiter/innen in der ambulanten Pflege und die ambulant behandelnden Ärzte/innen
sowie deren Mitarbeiter/innen müssen über MRSA informiert sein.
1.1.2 Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRSA-positive Patienten betreuen
1.2 Informationen über MRSA-Trägerschaft

1.2.1 Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus sind den weiterbehandelnden Ärzten/innen
(Hausärztin/Hausarzt) einer nachfolgenden Einrichtung als solche mitzuteilen. Ärztlicherseits sind geeignete Maßnahmen zu veranlassen. 1.2.2 Werden Patienten, die MRSA-Träger sind, in ein Krankenhaus eingewiesen, sind die behan- delnden Ärzte/innen des Krankenhauses zu informieren. 1.2.3 Eingesetztes Rettungs- und Krankentransportpersonal ist rechtzeitig darüber zu unterrichten, dass ein Infektionstransport eines MRSA-positiven Patienten erfolgen soll.
1.3 Therapie/Sanierung von Patienten mit MRSA

1.3.1 In der Regel werden nach der Krankenhausentlassung keine speziellen Therapiemaßnahmen
1.3.2 Eine im Krankenhaus begonnene Therapie oder eine Sanierung mit Nasensalbe soll nach ge- nauer Anweisung des Krankenhauses unter ärztlicher Kontrolle zu Ende geführt werden. 1.3.3 Sanierungsmaßnahmen (5-tägiger Sanierungszyklus mit Mupirocin-Nasensalbe [Turixinâ], ggf. Mundspülungen mit einem Rachendesinfizienz und Körper-, Haarwaschungen mit antisepti-scher Seife) sind nach Rücksprache mit dem/der behandelnden Arzt/in in Hinblick auf eine spä-tere Krankenhauseinweisung empfehlenswert.
1.4 Allgemeine Hygienemaßnahmen
1.4.1 Das betreuende Personal muss sich strikt an die Grundregeln der Hygiene halten, wobei Hän-
dewaschen und Händedesinfektion die wichtigsten präventiven Hygienemaßnahmen sind.

1.4.2 Konsequentes Händewaschen vor Beginn jeder pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeit.
1.4.3 Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen
Kontakt, möglichst bei allen Patienten, unbedingt aber bei bekannten MRSA-Trägern nach mög-
licher Kontamination mit Körpersekreten und Ausscheidungen, nach dem Ausziehen von Ein-
malhandschuhen sowie vor Verlassen des Zimmers bzw. des Behandlungsraumes durchzufüh-
ren.
Einmalhandschuhe sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und Kathetern
oder Sonden anzulegen. Die Einmalhandschuhe werden danach sofort – vor weiteren Tätigkei-
ten – ausgezogen und sachgerecht entsorgt. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfek-
tion durchzuführen. Beim Waschen der Patienten müssen keine Einmalhandschuhe getragen
werden.
1.4.4 Schutzkittel oder Einmalschürzen sind in der ambulanten Pflege patientengebunden bei der
Wund-, Verweilkatheter-, Sonden- und Tracheostomapflege, sowie bei Kontakt mit Körpersekre-
ten und Ausscheidungen anzulegen. Bei sichtbarer Kontamination ist die Schutzkleidung sofort
zu entsorgen, bei Weiterverwendung ist sie an einem geeigneten Ort aufzuhängen und mindes-
tens einmal wöchentlich zu wechseln.
In der ärztlichen Praxis ist das Anlegen von patientengebundener Schutzkleidung beim Ver-
bandswechsel zu empfehlen. Nach dem Ablegen der Schutzkleidung ist eine hygienische Hän-
dedesinfektion durchzuführen.
1.4.5 Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird bei der Tracheostomapflege und beim Verband-
wechsel großflächiger Wunden empfohlen.
1.4.6 Die Pflegehilfsmittel sind möglichst patientengebunden zu verwenden oder sie sind vor An-
wendung an anderen Patienten gründlich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel abzuwi-schen, ggf. auch mit einem Händedesinfektionsmittel.
1.4.7 Alle Instrumente, Spritzen oder medizinische Abfälle werden patientennah in dicht ver-
schließbaren Behältern bzw. in Plastiksäcken gesammelt und unverzüglich sachgerecht ent-sorgt bzw. der Wiederaufbereitung zugeführt.
1.4.8 Körper- und Bettwäsche sowie Schutzkittel sind möglichst bei Temperaturen über 60°C ma-

1.4.9 Bestecke, Geschirr und sonstige häusliche Abfälle sind wie üblich zu behandeln.
1.5 Desinfektion/Reinigung

1.5.1 Alle kontaminierten Arbeitsflächen werden gründlich mit einem DGHM-gelisteten Flächen-
desinfektionsmittel gemäß angegebener Konzentration und Einwirkzeit im Scheuer- Wischver-fahren desinfiziert. Danach ist erneut eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
1.5.2 Die häusliche Reinigung im ambulant-pflegerischen Bereich erfolgt wie üblich.

Die Reinigung/Desinfektion in der ärztlichen Praxis wird entsprechend dem bestehenden
Praxis-Hygieneplan (Reinigungs-/Desinfektionsplan) durchgeführt.

Source: http://www.lkclp.de/uploads/files/merkblatt_methicillin_resistente_staphylococus_aureus_hygieneplan_ambulant_pflegerische_versorgung.pdf

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