Zyrtec/Cetirizin wird zur Linderung der Beschwerden bei Allergien, Neurodermitis, Nesselsucht und Juckreiz und anderen allergischen Hautreaktionen eingesetzt. Ferner kann Cetirizin bei Heuschnupfen und allergisch bedingter Bindehautentzündung eingenommen werden. Unter den neueren H1-Antihistaminika ist Cetirizin, neben der Substanz Loratadin, vermutlich das am häufigsten eingesetzte Antiallergikum in Tablettenform. Die Wirkung von Histamin am H1-Rezeptor wird unterbrochen. Histamin verursacht die typischen Heuschnupfensymptome wie tränende Augen und verstopfte Nase, aber auch Jucken der Haut. Die Antihistaminika der zweiten Generation haben den Vorteil, dass nur sehr wenig Wirkstoff in das zentrale Nervensystem gelangt, da das Arzneistoffmolekül unter physiologischen Bedingungen als Zwitterion vorliegt und die Blut-Hirn-Schranke so gut wie nicht überwunden werden kann. Im Vergleich zu Antihistaminika der ersten Generation treten sedierende Nebenwirkungen wie z. B. Müdigkeit seltener auf. Aufgrund der Pharmakokinetik, Pharmakodynamik und des Verträglichkeitsprofils von Cetirizin sind keine Wechselwirkungen mit diesem Antihistaminikum zu erwarten. Hilft bei allergische Erkrankungen: * Chronische Nesselsucht mit Beschwerden wie zum Beispiel Juckreiz, Quaddelbildung oder Rötung ihrer Haut * Chronischer allergischer Schnupfen * Neurodermitis * Heuschnupfen mit Beschwerden wie zum Beispiel Niesen, Nasenjucken, Nasenverstopfung, Nasenlaufen, Rötung bzw. Jucken ihrer Augen sowie Tränenfluss * Zu einer unterstützenden Behandlung bei einem allergischem Asthma
Dosierung: Jugendliche ab 12 Jahren & Erwachsene nehmen eine Filmtablette täglich zu sich. Bei einem allergischem Asthma kann ihre Dosis auf zwei Filmtabletten täglich erhöht werden, vorzugsweise verteilen Sie dies auf eine Filmtablette morgens und abends. Kinder von 2 bis 12 Jahren: Bei einem Körpergewicht von weniger als 30 kg: nehmen Sie bitte täglich eine halbe Filmtablette. Bei einem Körpergewicht von mehr als 30 kg: nehmen Sie bitte täglich eine Filmtablette. Die Verteilung erfolgt auf zwei Einzelgaben (je eine halbe Filmtablette morgens und eine halbe Tablette abends) ist in Einzelfällen möglich. Bei Menschen mit einer Nierenschwäche sollte die empfohlene Dosis halbiert werden. Bei Menschen mit einer Leberschädigung muss diese Dosierung individuell eingestellt werden, besonders bei einer gleichzeitigen Nierenschwäche. * Ihre Behandlungszeit richtet sich nach der Art, der Dauer & dem Verlauf ihrer Beschwerden & dies wird von ihrem Arzt bestimmt. * Bei lästigem Heuschnupfen sind im allgemeinen 3 bis 6 Wochen - bei kurzfristiger Pollenbelastung auch nur eine Woche - vollkommend ausreichend. * Bei einer unterstützenden Behandlung von allergischem Asthma liegen uns Erfahrungen bis zu sechs Monaten vor. * Bei einer chronischen Nesselsucht & chronischem allergischen Schnupfen liegen zu einer Anwendung von Cetirizin bisher Erfahrungen von bis zu einem Jahr vor.
* Die Anwendungsdauer für Kinder ab 2 Jahren beträgt 2 bis 4 Wochen, bei einem kurzfristigem Kontakt mit diesem Allergieauslösenden Stoff kann auch eine Woche ausreichend sein. * Für Kinder ab 2 Jahren liegen zu einer Anwendung von Cetirizin bei Neurodermitis bisher Erfahrungen von bis zu 18 Monaten vor. Anwendung: * Diese Tabletten sollen bitte unzerkaut mit Flüssigkeit vorzugsweise am Abend eingenommen werden. * Die Aufnahme dieses Wirkstoffs wird durch ihre Mahlzeiten nicht beeinflusst. Zyrtec/Cetirizin kann also unabhängig von ihren Mahlzeiten eingenommen werden. Nebenwirkungen: * Magen-Darm-Beschwerden * Müdigkeit und Schäfrigkeit Selten vorkommende Nebenwirkungen: * Kopfschmerzen * Erregung * Schwindel * Mundtrockenheit Hersteller: UCB Verpackungseinheit: 20 Filmtabletten á 10 mg Cetirizin
Mensch, steh’ auf! Handelsblatt-Perspektiven-Kolumne 27. März 2009 Gründen Sie Ihre eigene „Good Bank“! Finanzkrise – Wirtschaftskrise – Vertrauenskrise: Die Krise ist um uns, die Schlinge zieht sich zu. Krisen-Overkill in den Medien. Horror-Meldungen aus der Wirtschaft. Schicksalsschläge für die Betroffenen. Reisekosten gekappt, Fortbildungsbudgets eingefroren, T
REPORTABLE IN THE SUPREME COURT OF INDIA CIVIL APPELLATE JURISDICTION CIVIL APPEAL NO. 10209 OF 2011 (Arising out of SLP (C) No.2798 of 2010) J U D G M E N T P. Sathasivam, J. This appeal raises an important question as to the interpretation of Section 21 of the Legal Services Authorities Act, 1987 (in short ‘the Act’). The question posed for consideration is that w