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Evangelische Volkspartei der Schweiz
Parti évangélique suisse
Partito evangelico svizzero
Partida evangelica da la Svizra

Operation Gesundheitswesen


Befunde und Behandlungsvorschläge



Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen
der Evangelischen Volkspartei der Schweiz EVP
August 2003
Steigende Gesundheitsausgaben
Unser Gesundheitswesen ist gut
Wir haben ein sehr gutes Gesundheitswesen. Besonders unsere ambulante medizinische Versorgung
ist weltweit unerreicht: Das System mit einer guten Grundversorgung (Allgemeinmediziner, Internisten,
Pädiatern), gut ausgebildeten Spezialärzten und gut funktionierenden Spitälern garantiert allen
Bürgern eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung.
Die Ausgaben für unser Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren stark gestiegen, vor allem
wegen der steigenden Lebenserwartung, neuen Untersuchungsmöglichkeiten und verbesserten,
neuen Behandlungen. Von einer Kostenexplosion kann jedoch keine Rede sein. Vielmehr handelt es
sich um eine starke Vermehrung der erbrachten Leistungen. Verglichen mit der erbrachten Leistung
ist unser Gesundheitswesen gar nicht so teuer.
Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist jedoch sehr hoch
Als Folge der Ausgabensteigerung sind die Krankenkassenprämien in den letzten Jahren stark
angestiegen. Die Prämienlast ist für viele unerträglich geworden. Betroffen sind vor allem Familien mit
Kindern, Alleinerziehende und der Mittelstand. Dass der Handwerker und der Millionär in jedem Alter
grundsätzlich die gleich hohen Prämien für die Grundversicherung bezahlen, kann nicht solidarisch
genannt werden. Diese Situation führt zur ersten Hauptforderung:
Die Krankenkassenprämien dürfen nicht weiter ansteigen. Sie dürfen nicht mehr als 8% der Ausgaben der Haushalte ausmachen.
Mehr Eigenverantwortung bei gleichbleibender Solidarität
Das Hauptproblem unseres Gesundheitswesen besteht darin, dass keiner der Akteure im jetzigen
System wirklich ein Interesse am Sparen hat. Die Eigenverantwortung spielt nicht genügend. Das
muss geändert werden, damit der zweite wichtige Grundsatz, jener der Solidarität, weiterhin ein
tragender Pfeiler unseres Krankenversicherungssystems bleiben kann.
Vier Lösungsansätze
Um die oben angestrebten 8% als maximaler Anteil der Krankenkassenprämien am Haushaltsbudget
zu erreichen, können entweder der Finanzierungsmodus geändert oder die Kosten gesenkt werden.
Letzteres ist auf drei verschiedene Arten möglich: Erstens kann auf Seite der Anbieter von
Gesundheitsdienstleistungen (Ärzte und Spitäler) dafür gesorgt werden, dass das Angebot verkleinert
wird. Zweitens kann auf das Verhalten der Nachfrager von Gesundheitsdienstleistungen Einfluss
genommen werden. Drittens schliesslich müssen alle noch bestehenden Rationalisierungspotentiale
ausgeschöpft werden, damit die gleichen Gesundheitsdienstleistungen zu einem tieferen Preis
angeboten werden können.
Die vorliegende Broschüre gliedert sich entsprechend diesen vier Ansatzweisen: andere
Finanzierungsart, Massnahmen auf der Angebots- und der Nachfrageseite sowie Möglichkeiten zur
Rationalisierung.
Neue Wege der Finanzierung
Einkommensabhängige Prämien statt Kopfprämiensystem
Auch wenn die Einführung einkommens- und vermögensabhängiger Krankenkassenprämien zur Zeit
nicht realisierbar scheinen mag, bleibt das geltende Kopfprämiensystem unbefriedigend.
Insbesondere ist eine Entlastung der Familien dringend notwendig, zumal die Familie viele
Pflegeleistungen erbringt.
Durch die Einführung eines Prämienrabattes für Familien (beispielsweise eines Ehepaarrabattes, einer Prämienbefreiung für Kinder, oder einem Prämienrabatt für selbst erbrachte Leistungen) wird das Finanzierungssystem sozialer und gerechter ausgestaltet.
Verbesserung des Risikoausgleichs
Für Versicherte mit sehr hohen Kosten wird ein Hochrisikopool eingerichtet, der von den
Krankenkassen gespiesen wird. So kann der Risikoausgleich zwischen den Kassen verbessert
werden und die Gefahr, dass sich die Kassen gegenseitig die schlechten Risiken zuzuschieben
versuchen, wird kleiner.
Zur Verbesserung des Risikoausgleichs zwischen den Kassen wird ein Hochrisikopool eingerichtet.
Einführung einer Pflegeversicherung
Bei der Annahme des KVG im Jahre 1995 wurde dem Volk versprochen, dass eine
Pflegeversicherung auf die Beine gestellt würde. Aus verschiedenen Gründen (noch keine
flächendeckende Kostenstellenrechung in den Pflegeheimen, Krankenkassen haben zum
vorliegenden Kostenstellenvorschlag des schweizerischen Heimverbandes noch nie verbindlich
Stellung bezogen) wurde dieser Vorsatz bis heute nicht umgesetzt.
Heute werden über die Krankenkassen maximal 70 Franken pro Tag vergütet, obwohl die
Aufwendungen für die Pflege heute zwischen 4000 und 8000 Franken pro Monat betragen. Die
Differenz der ungedeckten Pflegekosten bewegt sich somit zwischen 2000 und 6000 Franken pro
Monat. Nachdem in einzelnen Kantonen die seit langem fälligen Lohnanpassungen des diplomierten
Pflegepersonals durchgeführt wurden, nahmen diese ungedeckten Pflegekosten noch einmal massiv
zu.
Ein Teil davon wird durch Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen gedeckt.
Privatrechtlich organisierte Institutionen (Stiftungen und Vereine) müssen die Defizite selber decken
(durch Legate, Spenden und Erhöhung der Taxen). Wenn dies nicht möglich ist, muss man die
pflegeintensiven Bewohnerinnen und Bewohner in eine Institution der öffentlichen Hand verlegen, bei
denen die Defizite aus Steuergeldern gedeckt werden.
Es braucht dringend eine Pflegekostenversicherung, welche die vollen medizinisch indizierten Pflegekosten deckt (wie im KVG versprochen). Eine solche Versicherung wäre am besten über die Krankenkassen abzuwickeln.
Versicherungen für risikoreiche Freizeitbeschäftigungen
Viele Patienten gehen bei ihren Freizeitbeschäftigungen Risiken ein, bei denen die
Verletzungswahrscheinlichkeit sehr hoch ist und hohe Heilungskosten anfallen. Die Kosten werden
jedoch von der Allgemeinheit getragen. Solche Tätigkeiten wie zum Beispiel Extrembergsteigen,
Hochtouren, Skifahren, Reiten, Bungeejumping, Canyoning, Gleitschirmfliegen, Tauchen oder
Grümpelturniere sollen nicht verunmöglicht oder eingeschränkt werden. Wer aber eine solche
Beschäftigung ausübt, soll im Sinne einer verursachergerechten Kostenverteilung eine entsprechende
Versicherung abschliessen oder Kostenbeteiligung auf sich nehmen (Beispiele: geringer Aufschlag
aufs Skiliftbillet oder auf den Grümpelturnierteilnahmebetrag).
Wer grosse Risiken bei der Freizeitbeschäftigung eingeht, soll eine Versicherung abschliessen mit risikogerechten Prämien, welche die anfallenden Kosten decken. Das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen
Mehr Eigenverantwortung der Leistungserbringer
In der momentanen Situation haben die Leistungserbringer keine Anreize zu kostensparendem
Verhalten. Obwohl vielerlei Möglichkeiten zur Kosteneinsparung bestehen, verpuffen Sparappelle oft
wirkungslos. Es muss deshalb kontrolliert werden, ob die vorgeschlagenen Massnahmen auch wirklich
eingehalten werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der administrative Aufwand nicht
übermässig gesteigert wird.
Alternativ zu vermehrten Kontrollmechanismen muss auch überlegt werden, ob die Leistungserbringer
nicht vermehrt in die Kostenverantwortung eingebunden werden sollten. Wenn sie, wie es momentan
der Fall ist, nach den im Einzelfall erbrachten Leistungen entlöhnt werden, besteht ein Anreiz zum
Verschreiben unnötiger Therapien und Untersuchungen. Dieser Anreiz kann unterbunden werden,
wenn die Ärzte eine gewisse Budgetverantwortung übernehmen, beispielsweise in Netzwerken.
Dank Weiterbildung wird der Einsatz von kostengünstigen Behandlungen garantiert
Alle Patienten sollen eine optimale Behandlung erhalten. Dazu braucht es eine gute Aus- und
Weiterbildung aller Leistungserbringer (Pflegende, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker). Dies ist nötig, damit
sinnvolle und wirksamere neuere Untersuchungsmethoden und Behandlungen angewendet werden
können, gleichzeitig aber unnötige Untersuchungen und Behandlungen unterlassen werden.
Die Qualität der medizinischen Diagnostik und Therapie muss verbessert werden durch konsequente und kontrollierte Weiterbildung.
Leistungskatalog nicht weiter ausbauen, aber überprüfen
Durch den medizinischen und technischen Fortschritt ist der Leistungskatalog der Grundversicherung
in den letzten Jahren stetig erweitert worden. Dies hat erheblich zur Steigerung der
Gesundheitskosten beigetragen. Eine kritische, kontinuierliche Überprüfung des Leistungskataloges
ist notwendig und könnte zu wesentlichen Einsparungen führen.
Nur Behandlungen, deren Wirksamkeit erwiesen ist, gehören in den Leistungskatalog. Dies gilt für
Therapien in der Schulmedizin, insbesondere aber auch für Behandlungen der Alternativ- oder
Komplementärmedizin.
Eine kontinuierliche Durchforstung des Leistungskataloges hinsichtlich der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist notwendig. Alternative Heilmethoden sollen aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung ausgeschlossen werden. Zwar wünscht gemäss Umfragen eine Mehrheit unseres Volkes keine Abstriche beim Leistungskatalog der Grundversicherung. Es ist jedoch nicht einzusehen, wieso die Allgemeinheit für Behandlungen zahlen soll, welche die obigen Kriterien nicht erfüllen. Solche Behandlungen sollen über eine allfällige Zusatzversicherung eingekauft werden können. Ebenfalls nicht in die Grundversicherung gehören Lifestile-Medikamente (wie Viagra oder Xenical). Kann ein Generikum verordnet werden, sollte die Krankenkasse nur den Preis des Generikums vergüten müssen. Lifestile-Medikamente werden aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen. Ebenfalls nicht übernommen werden die vollen Kosten eines Medikamentes, wenn ein billigeres Generikum verschrieben werden könnte. Allgemeine Check-up-Untersuchungen sind von fraglichem Wert. Es sollten nur jene Vorsorgeuntersuchungen gemacht und im Rahmen der Grundversicherung übernommen werden, bei denen ein Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, beispielsweise die Blutzuckerbestimmung bei Verdacht auf Zuckerkrankheit. Check-up-Untersuchungen sollen von der Krankenkasse nicht in der Grundversicherung übernommen werden.
Kuraufenthalte zurückhaltend bewilligen
Nicht immer sind Kuraufenthalte und Wellnessferien auch medizinisch nötig. Der Arzt kann aber
solche Ansinnen oft nicht abwehren.
Kuraufenthalte, Wellnessferien und Abstinenz am Arbeitsplatz müssen zurückhaltend bewilligt werden. Im Zweifel sollen Vertrauensärzte der Kassen entscheiden.
Verbesserung der Spitalplanung
Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und Regionen ist ungenügend. Viele Spitäler haben ihre
ambulanten Dienste in letzter Zeit massiv ausgebaut. Die Kantone sind gleichzeitig Leistungsanbieter
und Kontrolleure im Gesundheitsmarkt. Dies führt zu einem Interessenkonflikt. Viele Spitäler kaufen
neueste Apparate, auch wenn diese nicht genügend ausgelastet werden. Aus diesem Grund sollen
Bund und Kantone rechtlich verpflichtet werden, ihre Gesundheitsplanungen zu koordinieren. Der
Bund soll insbesondere mehr Kompetenz erhalten zur Regelung der interkantonalen Spitalplanung
und der Spitzenmedizin.
Die Kantone sollen nicht gleichzeitig Anbieter und Kontrolleure sein. Eine bessere Koordination mit Bund und anderen Kantonen ist dringend notwendig. Dies gilt besonders für die Spitzenmedizin. Nicht jede neueste Entwicklung muss überall mitgemacht werden. Die ambulante Medizin in den Spitälern soll nicht weiter ausgebaut werden.
Neue Formen von ärztlicher Tätigkeit fördern
Die Ärzte müssen viel mehr vernetzt arbeiten. Das Einzelkämpfertum ist passé. Deshalb müssen neue
Formen von Praxisgemeinschaften und Ärztenetzwerken unterstützt werden: Werden die Ärzte
zumindest teilweise in die Budgetverantwortung genommen, kann das Verschreiben von unnötigen
Therapien unterbunden werden. Allerdings müssen die Anreize zur Teilnahme verbessert werden: Für
nur fünf bis zehn Prozent Prämienermässigung geben die Leute die freie Arztwahl nicht auf. Die
Einführung von Hausarztmodellen mit Gatekeeperfunktion kann dafür sorgen, dass Patienten erst
dann zum Spezialisten gesandt werden, wenn es auch medizinisch notwendig ist.
Neue Formen von vernetzten Praxisgemeinschaften wie Managed Care Systeme und HMO Gemeinschaftspraxen müssen gefördert werden. Die Prämienermässigung für die Teilnahme muss grösser sein. Die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen
Die Eigenverantwortung der Patienten stärken
Die Eigenverantwortung wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht genügend wahrgenommen.
Nicht nur die Leistungserbringer müssen in die finanzielle Verantwortung genommen werden, es
braucht auch Anreize zum Sparen bei den Patienten.
Solange die Leute gesund sind und Krankenkassenprämien und Steuern bezahlen müssen, wollen sie
sparen. Sobald sie aber krank sind, möchten fast alle eine optimale oder lieber noch eine maximale
Behandlung, denn schliesslich haben sie jahrelang Prämien bezahlt. Unser Gesundheitssystem ist
jedoch kein Selbstbedienungsladen. Die Krankenkassen sind Verwalter eines Solidarpaktes.
Ausbau von attraktiven, freiwilligen Franchise-Regelungen
Die Franchise muss genügend hoch sein, damit Patienten bei Bagatellen nicht sofort zum Arzt gehen.
Umgekehrt darf sie nicht zu hoch sein, damit Kranke und Arme nicht vom notwendigen Gang zum Arzt
abgehalten werden. Dies gilt insbesondere bei chronisch Kranken.
Momentan soll die Franchise nicht erhöht werden. Dafür sollen die attraktiven Franchise-Modelle ausgebaut werden.
Einführung einer Patientenkarte
Wenn Patienten den Arzt häufig wechseln, kostet das unnötigerweise viel Geld. Der neue Arzt muss
Anamnese (Befragung) und zum Teil teure apparative Untersuchungen erneut durchführen. Dazu
kommt ein Verlust von Erfahrungswerten aus dem Krankheitsverlauf. Um den Ärztetourismus
einzudämmen, soll eine Patientenkarte eingeführt werden: Auf ihr sind apparative Untersuchungen
wie Röntgen, MRI, Labor etc. mit Datum und Ort der Durchführung zu vermerken. Das ermöglicht dem
aktuell behandelnden Arzt, das Ergebnis der früheren Untersuchungen für seine Behandlung des
Patienten zu nutzen und vermindert unnötige Doppeluntersuchungen. So kann auch das Einholen
unnötiger Zweitmeinungen verhindert werden.
Mit der Einführung einer Patientenkarte für apparative Untersuchungen können Doppeluntersuchungen vermieden und der Ärztetourismus eingedämmt werden.

Suchtmittel stärker besteuern
Viele Patienten leben ungesund. Illegale und vor allem auch die legalen Drogen führen zu schweren
gesundheitlichen Schädigungen. Wichtigstes Beispiel sind die legalen Drogen Alkohol und Tabak. Sie
können bei langjährigem und übermässigem Konsum zu gesundheitlichen Schäden führen.
Alkoholkonsum und Rauchen verursachen jedes Jahr Gesundheitskosten in Milliardenhöhe.
Verstärkte Präventivmassnahmen zum Schutze der Jugendlichen sind nötig. Bei Erwachsenen
können und sollen Suchtmittel jedoch nicht einfach verboten werden. Wenn die Leute jedoch krank
geworden sind, kommt es zu sehr teuren Spitalaufenthalten oder zu Arbeitsausfällen. Dann brauchen
diese Patienten unsere Hilfe und müssen diese auch erhalten.
Solange sie aber noch gesund sind, sollten sie durch eine substantielle Abgabe auf die Suchtmittel
einen Beitrag leisten an die später möglicherweise entstehenden Kosten, die sonst die Allgemeinheit
zu tragen hat. Als erwünschter Nebeneffekt ist auch zu erwarten, dass bei höheren Preisen
(beispielsweise zehn Franken pro Päckli Zigaretten) auch die Menge der konsumierten Suchtmittel
zurückgeht (vergleiche die Lenkungsabgabe auf Alcopops bei Jugendlichen).
Die legalen Suchtmittel sollen mit substantiellen Abgaben belegt werden, damit ein Teil der später entstehenden Kosten im Gesundheitswesen bereits gedeckt ist. Rationalisierungspotentiale
Öffnung der Märkte für Medikamente
Zahlreiche Medikamente sind in der Schweiz viel teurer als im benachbarten Ausland. Dies trägt
wesentlich zu unseren hohen Gesundheitskosten bei. Parallelimporte würden einen besser
funktionierenden Markt bringen.
Aus diesem Grund müssen Parallelimporte aus dem Ausland ermöglicht werden.
Senkung der Verwaltungskosten der Versicherer
Viele Versicherer (sowohl Krankenkassen wie Unfallversicherer) haben hohe Verwaltungskosten und
eine ungenügende Organisationsstruktur. Die Einführung einer Einheitskrankenkasse muss geprüft
werden.
Die Organisation der Versicherer muss effizienter und transparenter werden. Zudem muss die Schaffung einer Einheitskasse geprüft werden. Herausforderungen im Gesundheitswesen
Drohender Ärztemangel
Aus verschiedenen Gründen (Reduktion der langen Arbeitszeiten, mehr Ärztinnen, mehr Teilzeitarbeit,
Jobsharing, höhere Ansprüche an die Lebensqualität der Ärzte) ist abzusehen, dass wir schon in
naher Zukunft einen Mangel an Ärzten haben werden - und keinen Ärzteüberschuss. Dies betrifft vor
allem Grundversorger, Psychiater und Spitalärzte in den Randregionen.
Es besteht die Gefahr, dass dies eine echte Verschlechterung der ärztlichen Versorgung zur Folge
haben wird - also gerade unsere Stärke, nämlich die Qualität des Gesundheitswesen dadurch
wesentlich negativ beeinflusst werden wird.
Das Ärzte-Image muss grundsätzlich verbessert werden. Junge Leute müssen wieder zum
Medizinstudium motiviert werden. Der Numerus clausus an den Universitäten muss gelockert werden.
Ausbildungsstellen an Spitälern müssen erhalten bleiben.
Christlich-ethische Kriterien für die Rationierung
Aus der Grundversicherung kann je länger je weniger alles bezahlt werden, was machbar ist. Die
Rationalisierung, mit der eine Effizienzsteigerung ohne Qualitätseinbusse angestrebt wird, hat sich zur
Rationierung gewandelt. Eine Rationierung medizinischer Leistungen ist unumgänglich. Die Frage ist
nicht ob, sondern wie diese Einschränkung der Möglichkeiten durchgeführt werden soll. Allgemein
verbindliche Kriterien zur Rationierung fehlen, oft ist der Patient der Willkür der Behandelnden
ausgeliefert.
Eine Zweiklassenmedizin, in der weniger Begüterte notwendige Behandlungen nicht mehr erhalten, ist
nicht akzeptabel. Deshalb ist es wichtig, klare Grundsätze und Regeln aufzustellen für eine faire
Zuteilung der noch vorhandenen Mittel. Solche Regeln dürfen nur nach öffentlichem und
transparentem Diskurs und demokratischer Entscheidungsfindung formuliert werden.
In der Verordnung über Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sollen christlich-ethische Kriterien verbindlich verankert werden. Jeder Mensch ist eine Schöpfung Gottes. Jeder Patient muss ausreichend Informationen und Autonomie erhalten, um sich für oder gegen eine Behandlung entscheiden zu können (sog. informed consent). Ist er nicht entscheidungsfähig, sind die Angehörigen beizuziehen.

Source: http://www.evppev.ch/uploads/media/operation_gesundheitswesen.pdf

In this issue:

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