Fragebogen für Zeichner von „HSC Optivita”- Lebensversicherungsfonds: (z.B. HSC Optivita UK I, HSC Optivita UK II, HSC Optivita UK III Premium, HSC Optivita UK VII, HSC Optivita UK VIII, HSC Optivita UK X und HSC Optivita UK XI,)
. Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf . Telefon . Mobil-Nr. . Fax-Nr. . E-Mail . Anschrift . PLZ, Ort . Rechtsschutzversicherung / Vertragsbeginn? . Rechtsschutzversicherungsnummer / Schadennummer? . Versicherungsnehmer / Mitversicherte Personen? Eheleute, Kinder? Bitte schildern Sie uns, wie Sie beraten wurden. Wir empfehlen, uns die Beratungssituation möglichst ausführlich zu schildern und dabei auch unwichtig erscheinende Details nicht wegzulassen. In einem Gerichtsprozess würden dabei insbesondere die im Folgenden genannten Aspekte eine Rolle spielen, auf die Sie in Ihrer Schilderung der Beratungssituation eingehen sollten. Bitte beantworten Sie sicherheitshalber die folgenden Fragen in Ergänzung Ihrer Schilderung zusätzlich auch einzeln. Vielen Dank. 1. Welchen Fonds haben Sie gezeichnet, wie hoch ist die Zeichnungssumme mit Agio?(sollten Sie mehrere Fonds gezeichnet haben, bitte für jeden Fonds einzeln ausfüllen! Zeichnungsschein, Beitrittsverträge in Kopie sowie falls möglich den Prospekt (evtl. USB-Stick?) samt weiterer Broschüren bitte beilegen!) Bestehen Überweisungsbelege wonach die Einlage bereits erbracht worden ist? Haben Sie bereits aus der Beteiligung Ausschüttungen erhalten?
2. Wann und wo genau erfolgte die Zeichnung und die Beratung, wie lange dauerte diese? Decken sich insoweit Beratungs- und Zeichnungstermin? Gab es mehrere Beratungsgespräche, vlt. auch am Telefon? 3. Wer (konkrete Bank und Anlageberater) hat Ihnen die Beteiligungen vermittelt, wer hat die Beratung vorgenommen? (Visitenkarten falls vorhanden vorlegen!) 4. Gibt es Zeugen (Name und Anschrift) für den Inhalt und Ablauf der Beratungsgespräche? Sonstige Beweismittel? 5. Erfolgte die Beratung ausschließlich mündlich? Wurde der Verkaufsprospekt übergeben und Gegenstand der Beratung oder erst nach der Zeichnung übergeben? Ist dieser seitenweise durchgegangen worden? Andere schriftliche Unterlagen und wenn ja, was wurde dort besprochen? Bitte in Kopie vorlegen. 6. Hat der Anlageberater zuvor Ihnen Kapitalanlagen vermittelt und wenn ja welche? Hatten Sie zuvor Erfahrungen mit „Lebensversicherungsfonds“ gesammelt? Haben Sie andere unternehmerische Beteiligungen (Kommanditbeteiligung) wie etwa Film- und Immobilienfonds vorher erworben? 7. Wie kam die Kontaktaufnahme zu Stande, von wem ging die Initiative aus? 8. Hat der Anlageberater besondere Verkaufsargumente verwendet, dass er z.B. selbst die Beteiligung erworben hätte und diese besonders sicher sein? Wurde aus Ihrer Sicht sonstiges besonderes Vertrauen durch den Anlageberater in Anspruch genommen? 9.
„Lebensversicherungsfonds“ gesagt, wurde auf produktspezifische Besonderheiten und Risiken hingewiesen? Wurde auf die vereinnahmten Provisionen und Rückvergütungen hingewiesen? Wurden die Ausschüttungen als sicher dargestellt, wurde auf das Risiko des Wiederauflebens der Einlagepflicht hingewiesen?
10. Was haben Sie sich nach der Beratung von der Kapitalanlage vorgestellt, welche Anlageziele (z.B. Kapitalerhalt, Altersvorsorge, et cetera) hatten Sie? Wie würden Sie Ihre Risikoneigung beschreiben? Waren Sie bereit ein Teil- bzw. Totalverlustrisiko zu übernehmen? Wurden Ihre persönlichen und finanziellen Daten z.B. im Rahmen eines Fragebogens erfasst, wurde Ihre Risikoneigung festgehalten? 11. Wie wurde die Rendite dargestellt, wurden die Ausschüttungen als sicher bzw. garantiert dargestellt? Und wenn ja in welcher Höhe? 12. Welche der unten stehenden Aufklärungspflichtverletzungen treffen auch auf Sie persönlich zu? Bitte entsprechendes Ankreuzen. -Nichtaufklärung über das Vorliegen eines Risiko- und Spekulationsgeschäftes! Keine Eignung für die Altersvorsorge! -Nichtaufklärung über die Existenz und die genaue Höhe von Provisionen und Rückvergütungen! -Nichtaufklärung über den Umstand, dass die jährlichen Ausschüttungen/Entnahmen nicht garantiert werden können! -Nichtaufklärung über das Teil- und Totalverlustrisiko und das allgemeine und konkrete Emittentenrisiko! -Nichtaufklärung über das Risiko des Wiederaufleben der Einlagepflicht gegenüber der Gesellschaft und im Falle der Liquidation/Insolvenz gegenüber Dritten (Insolvenzverwalter)! -Nichtaufklärung über unternehmerische Risiken infolge Kommanditbeteiligung! -Nichtaufklärung über ein vielschichtiges Erfolgsrisiko! -Nichtaufklärung über die mangelnde Fungibilität der Beteiligung! -Weiterer aus Ihrer Sicht bestehende Aufklärungspflichtverletzungen? Datenschutzrechtlicher Hinweis: Wir versichern, dass wie Ihre Daten selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach der Regelung der Auftragsverwendung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BGSG) und geschieht ausschließlich
zum Zwecke der Interessenwahrnehmung geschädigter Kapitalanleger, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Auf § 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG wird hingewiesen. Sollten Sie keine weiteren Informationen in o.g. Angelegenheit wünschen wollen, so können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch unsere Kanzlei widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie diesbezüglich bitte unmittelbar an unsere Kanzlei unter oben dargestellter Anschrift. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung. Mit der Vorlage des vorliegenden Fragebogens entsteht noch kein Anwaltsvertrag mit beiderseitigen Pflichten. Auf Seiten der Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte besteht keine Pflicht zum Abschluss eines Anwaltsvertrages, zur Information und zur Beratung. Die Kanzlei ist hierbei nicht verpflichtet, verjährungshemmende Rechtschritte einzuleiten. Erst nach Vereinbarung eines Anwaltsvertrages (Geschäftsbesorgungsvertrages) entstehen beiderseitige Rechte und Pflichten. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei wird inhaltlich Bezug genommen und auf diese verwiesen. Diese sind auf der Internetpräsenz (Impressum) einsehbar. Ort, Datum: . Unterschrift/en: . Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte Kemal Eser Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hauptsitz Stuttgart: Lange Str. 51, D-70174 Stuttgart / Germany Tel.: +49-(0)711 / 217235-0; Fax: +49-(0)711 / 217235-99 info@kanzlei-eser.de; www.kanzlei-eser.de Stand: 01.12.2013
________________________________________________________________________ PRESCRIPTION DES CONTRACEPTIFS ORAUX PAR LES INFIRMIÈRES LIBÉRALES La loi n° 2011-525 du 17 mai 2011 de simplification et d’amélioration de la qualité du droit (SAQD) comporte plusieurs dispositions modifiant le code de la santé publique. L’une d’el es concerne directement les infirmières (libérales e
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